Der Commercial Court wurde im Oktober 2020 mit dem Ziel gegründet, umfangreiche wirtschaftsrechtliche Verfahren in überschaubarer Zeit auf einem rechtlich anspruchsvollen Niveau zum Abschluss zu bringen. Dass er diesen hohen Erwartungen gerecht wird, zeigt sich an zwei jetzt vorliegenden Berufungsentscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe, die ihren Ausgang in Urteilen des Mannheim Commercial Court nahmen.
Im Verfahren 21 O 1/20 machten die Minderheitsgesellschafter einer familiär geführten, zum Unternehmensverbund eines Marktführers für Verpackungen gehörenden und mit gut 23 Mio. EUR bewerteten Kommanditgesellschaft gegen die Mitgesellschafter die Nichtigkeit mehrerer Gesellschafterbeschlüsse zur Auflösung und Liquidation der Gesellschaft geltend. Die Beklagten verfolgten mit ihrer Widerklage die Verurteilung der Kläger zur Mitwirkung an verschiedenen handelsregisterlichen Eintragungen. Nach einer durch Videokonferenz vorbereiteten umfangreichen mündlichen Verhandlung bereits im Februar 2021 erging am 18.03.2021 das bei juris veröffentlichte Urteil, das die Klage abwies und der Hilfswiderklage stattgab. Nunmehr liegt das ebenfalls bei juris einsehbare erste Urteil des Commercial Court of Appeal des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27.04.2022 (6a U 1/21) vor, das die erstinstanzliche Entscheidung weit überwiegend bestätigte. Es ist rechtskräftig.
In einem weiteren Verfahren begehrte der nach Einziehung seiner Gesellschaftsanteile beschwerte Minderheitsgesellschafter einer mit gut 6 Mio. EUR bewerteten GmbH im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zuletzt die Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste beim Handelsregister. Nachdem die Kammer diesem Antrag auf eine mündliche Verhandlung vom 23.09.2021 hin mit Urteil vom gleichen Tag stattgegeben hatte, wies der dafür zuständige Senat am Oberlandesgericht Karlsruhe die Berufung hiergegen im Beschlusswege im März 2022 zurück. Die mittlerweile beim Mannheim Commercial Court anhängig gemachte Hauptsacheklage (21 O 2/21) wurde in der Folge am 24.03.2022 per Anerkenntnisurteil erledigt. Zwischen Klagerhebung und Abschluss der zweiten Instanz lagen damit weniger als sechs Monate.